Definition · Öffentliches Recht

Gefahr, latente

Definition
Eine latente Gefahr ist eine bereits bestehende Sachlage, die sich erst nach weiterer Umstände zu einer konkreten Gefahr . Man kann von einer „“ Gefahr sprechen.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.