Definition · Öffentliches Recht

Gefahr, konkrete

Definition
Eine konkrete Gefahr ist eine , die bei Fortlaufen mit hinreichender in Zeit in einen Schaden für eines der polizeilichen Schutzgüter münden wird. Eine konkrete Gefahr besteht auch dann, wenn bereits ein Schaden für eines der polizeilichen Schutzgüter eingetreten ist ().
Kontext

Definiere den Begriff „konkrete Gefahr“ im Polizeirecht:

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.