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title: "Definition: Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gefahr-je-desto-formel-vor-7-bpolg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)

## Definition

Je <word idx="0"/> ein <word idx="1"/> und je größer der ihm drohende Schaden ist, desto <word idx="2"/> Anforderungen sind an die <word idx="3"/> eines Schadenseintritts zu stellen.

## Erläuterung

Bedeutung erlangen kann auch die der Polizei zur Wahrscheinlichkeitsprognose verbleibende Zeit. Verlangt eine Lage rasches Eingreifen, kann bereits eine geringere Wahrscheinlichkeit ausreichen. Im Ergebnis konkretisieren diese Erwägungen den Grundsatz <b>effektiver Gefahrenabwehr</b>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gefahr-je-desto-formel-vor-7-bpolg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
