Definition · Öffentliches Recht

Gefahr im Verzug

§ 42 Abs. 1 S. 1 PolG
Definition
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das Einholen der gesetzlich vorgesehenen Anordnung den Erfolg der Maßnahme würde.
Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.