Definition · Öffentliches Recht

Gefahr, gegenwärtige

Definition

Eine gegenwärtige Gefahr ist eine Sachlage, bei der das Ereignis, das einen Schaden für polizeiliche Schutzgüter herbeiführt, bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

Kontext

Definiere den Begriff „gegenwärtige Gefahr“ im Polizeirecht:

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Graulich, in: Listen/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7.A. 2021, RdNr. 148.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.