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title: "Definition: Gefahr für Leib oder Leben"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gefahr-fuer-leib-oder-leben"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gefahr für Leib oder Leben

## Definition

Eine Gefahr für Leib und Leben ist eine Sachlage, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.

## Erläuterung

zB <a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5173&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=644293">§ 35 Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW</a>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gefahr-fuer-leib-oder-leben
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
