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title: "Definition: Gefahr, erhebliche"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gefahr-erhebliche"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gefahr, erhebliche

## Definition

Eine erhebliche Gefahr bedeutet eine konkrete Gefahr für ein <word idx="0"/> Rechtsgut - z.B. den Bestand des Staates, das <word idx="1"/>, die Gesundheit, die körperliche Freiheit oder einen nicht unwesentlichen <word idx="2"/>.

## Erläuterung

Klausurhinweis: Eine Legaldefinition findet sich in <a href="https://dejure.org/gesetze/BPolG/14.html" title="&sect; 14 BPolG: Allgemeine Befugnisse">§ 14 Abs. 2 S. 2 BPolG</a>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gefahr-erhebliche
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
