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title: "Definition: Gefahr, Anscheinsgefahr "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gefahr-anscheinsgefahr"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gefahr, Anscheinsgefahr

## Definition

Eine Anscheinsgefahr ist eine Sachlage, bei der die handelnde Behörde zum Zeitpunkt ihres Handelns bei verständiger <word idx="0"/> des objektiven Sachverhalts vernünftigerweise eine <word idx="1"/> annehmen <word idx="2"/>, <word idx="3"/> in Wirklichkeit <word idx="4"/> Gefahr vorlag, wie sich nachträglich herausstellte.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gefahr-anscheinsgefahr
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
