Definition · Öffentliches Recht

Gefahr, Anscheinsgefahr

Definition
Eine Anscheinsgefahr ist eine Sachlage, bei der die handelnde Behörde zum Zeitpunkt ihres Handelns bei verständiger des objektiven Sachverhalts vernünftigerweise eine annehmen , in Wirklichkeit Gefahr vorlag, wie sich nachträglich herausstellte.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.