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title: "Definition: Gefälligkeitsverhältnis"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gefaelligkeitsverhaeltnis"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gefälligkeitsverhältnis

## Definition

Ein Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter soll ein Schuldverhältnis sein, bei dem der Schuldner zwar <word idx="0"/> ist, die versprochene Leistung vorzunehmen oder zu unterlassen (<word idx="1"/>), bei dem er aber bei <word idx="2"/> der Handlung auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen hat (<word idx="3"/>).

## Erläuterung

Ein Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftlichem Charakter wird von der h.M. abgelehnt. Differenziert wird stattdessen zwischen (reiner) Gefälligkeit (weder Leistungs- noch Schutzpflicht) und Gefälligkeitsvertrag (Leistungs- und Schutzpflicht); maßgeblich für die Abgrenzung ist das Bestehen eines Rechtsbindungswillens. Hierzu greift die Rspr. auf einen umfangreichen Kriterienkatalog zurück. Mehr dazu: hier!

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gefaelligkeitsverhaeltnis
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
