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title: "Definition: Gefährliches Werkzeug - konkret-subjektive Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gefaehrliches-werkzeug-konkret-subjektive-betrachtung-244-abs-1-nr-1a-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gefährliches Werkzeug - konkret-subjektive Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

## Definition

Der Täter führt nach der konkret-subjektiven Betrachtungsweise ein gefährliches Werkzeug bei sich, wenn er den mitgeführten Gegenstand bei der Tat erforderlichenfalls so verwenden will, dass dieser im Falle des Einsatzes nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann.

## Erläuterung

<vertiefung>Stark umstritten ist die Definition des gefährlichen Werkzeuges i.S.v. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html" title="&sect; 244 StGB: Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl">§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB</a>!</vertiefung><klausurhinweis>Vorsicht! Inhaltlich nicht deckungsgleich sind die Definition des gefährlichen Werkzeuges in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html" title="&sect; 244 StGB: Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl">§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB</a>/<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/250.html" title="&sect; 250 StGB: Schwerer Raub">§ 250 Abs. 1 Nr.1a StGB</a> einerseits und jene des gefährlichen Werkzeugs nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html" title="&sect; 224 StGB: Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung">§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB</a> andererseits. Da im Rahmen des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html" title="&sect; 244 StGB: Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl">§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB</a> bereits das bloße Beisichführen unter Strafe gestellt wird, lässt sich nicht auf die konkrete Verwendungsweise abstellen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gefaehrliches-werkzeug-konkret-subjektive-betrachtung-244-abs-1-nr-1a-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
