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title: "Definition: Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gefaehrliches-werkzeug-abstrakt-objektiv-betrachtung-244-abs-1-nr-1a-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

## Definition

Als gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand anzusehen, der im Fall seines Einsatzes gegen Personen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit die Eignung besitzt, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

## Erläuterung

<vertiefung>Es besteht <b>einhelliger Konsens</b> darüber, dass die Vorschrift des <b><a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html" title="&sect; 244 StGB: Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl">§ 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB</a> als missglückt</b> gilt. Aus diesem Grund wurde eine Vielzahl von Lösungsansätzen entwickelt, um das Merkmal handhabbar zu machen. Eine <b>explizite Absage</b> hat der <b>BGH</b> dabei den subjektivierenden Ansichten erteilt, die das Merkmal vom entsprechenden Willen des Täters abhängig machen wollen. Zugleich räumte er ein, dass eine umfassende, sachgerechte Bestimmung des gefährlichen Werkzeugs für sämtliche denkbaren Einzelfälle nicht erreichbar sei – auch nicht mit der von ihm verwendeten Definition (BGH, <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%202008,%202861" title="BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07: Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gef&auml;hrliches Werkzeug; ...">NJW 2008, 2861</a>).</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gefaehrliches-werkzeug-abstrakt-objektiv-betrachtung-244-abs-1-nr-1a-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
