Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder körperliche, bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Hardtung, in: MüKo-StGB, 4.A. 2021, § 224 RdNr. 20