Definition · Strafrecht

Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definition

Ein gefährliches Werkzeug ist jeder körperliche, bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Kontext
Definiere den Begriff „Gefährliches Werkzeug“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Hardtung, in: MüKo-StGB, 4.A. 2021, § 224 RdNr. 20

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.