Definition · Strafrecht

Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)

Definition
Geboten ist ein Handeln, wenn es nach dem -Urteil die Tatbestandsverwirklichung effektiv verhindern kann.
Kontext
Bei einem unechten Unterlassungsdelikt prüfst Du unter anderem, ob der Täter die gebotene Handlung nicht vorgenommen hat. Wann ist ein Handeln „geboten“ (§ 13 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.