Definition · Strafrecht

Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Definition
Ein Gebäude ist ein durch und Dach umschlossener , der dem Schutz von Menschen oder dient und mit dem Boden verbunden ist.
Kontext
Definiere den Begriff „Gebäude“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.