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title: "Definition: Gattungsschuld (§ 243 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gattungsschuld-243-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gattungsschuld (§ 243 Abs. 1 BGB)

## Definition

Eine Gattungsschuld ist eine Leistungspflicht, die sich auf einen Gegenstand bezieht, der nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt ist.

## Erläuterung

Eine Gattungsschuld kann zum einen <b>marktbezogen</b> ausgestaltet sein — den Schuldner trifft dann die Pflicht, einen zur Gattung gehörenden Gegenstand gegebenenfalls auf dem freien Markt zu beschaffen.
<br>Zum anderen können die Parteien vereinbaren, dass die Gattungsschuld von vornherein auf einen zum Vorrat des Schuldners gehörenden Gegenstand beschränkt ist (sog. <b>Vorratsschuld</b>). In diesem Fall trifft den Schuldner keine darüber hinausgehende Beschaffungspflicht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gattungsschuld-243-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
