Definition · Zivilrecht

Gattungsschuld (§ 243 Abs. 1 BGB)

Definition

Eine Gattungsschuld ist eine Leistungspflicht, die sich auf einen Gegenstand bezieht, der nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt ist.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „Gattungsschuld“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 36

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.