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title: "Definition: Gattung (§ 243 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gattung-243-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gattung (§ 243 Abs. 1 BGB)

## Definition

Eine Gattung bildet alle Gegenstände (im weiteren Sinne), die durch gemeinschaftliche Merkmale gekennzeichnet sind und sich dadurch von anderen Gegenständen unterscheiden.

## Erläuterung

Beispielhaft fungieren etwa Typ, Sorte, Modell, Marke, Serie, Qualität oder Preis als mögliche Gattungsmerkmale.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gattung-243-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
