Gattung (§ 243 Abs. 1 BGB)
Eine Gattung bildet alle Gegenstände (im weiteren Sinne), die durch gemeinschaftliche Merkmale gekennzeichnet sind und sich dadurch von anderen Gegenständen unterscheiden.
Beispielhaft fungieren etwa Typ, Sorte, Modell, Marke, Serie, Qualität oder Preis als mögliche Gattungsmerkmale.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 36