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title: "Definition: Garant (§ 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/garant-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Garant (§ 13 StGB)

## Definition

Eine Garantenstellung ist die rechtliche Pflicht zur Überwachung einer Gefahr (=<word idx="0"/>) oder zur <word idx="1"/> eines bestimmten Gutes vor beliebigen Gefahren (=<word idx="2"/>).

## Erläuterung

So fungiert etwa der Hundehalter als Überwachergarant für die von der Gefahrenquelle „Hund" ausgehenden Gefahren. Demgegenüber sind Eltern Beschützergaranten ihrer minderjährigen Kinder.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/garant-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
