Definition · Strafrecht

Garant (§ 13 StGB)

Definition

Eine Garantenstellung ist die rechtliche Pflicht zur Überwachung einer Gefahr (=Überwachergarantenstellung) oder zur Bewahrung eines bestimmten Gutes vor beliebigen Gefahren (=Beschützergarantenstellung).

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „Garantenstellung“ (§ 13 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 36 RdNr. 26

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.