Definition · Öffentliches Recht

Fusionskontrolle (Art. 102 AEUV)

Art. 103 AEUV
Definition
Wettbewerbliche des von Unternehmen von unionsweiter , aus dem eine entstehen könnte.
Kontext

Was versteht man unter „Fusionskontrolle“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.