Definition · Strafrecht

Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)

§ 316a Abs. 1 StGB
Definition
Führer eines Kfz ist, wer das Fahrzeug „führt‟“, es also , nachdem er .
Kontext
Wer ist „Führer“ eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.