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title: "Definition: Führen eines Fahrzeugs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/fuehren-eines-fahrzeugs-315c-abs-1-nr-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Führen eines Fahrzeugs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)

## Definition

Ein Fahrzeug führt, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teils der <word idx="0"/> technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient. Dies ist der Fall, wenn er das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung <word idx="1"/> setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen <word idx="2"/> der Fahrbewegung ganz oder zum Teil <word idx="3"/>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/fuehren-eines-fahrzeugs-315c-abs-1-nr-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
