Definition · Zivilrecht

Fristsetzung (§§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB)

§ 281 Abs. 1 BGB § 323 Abs. 1 BGB
Definition
Die Fristsetzung ist die des an den Schuldner, die innerhalb eines hinreichend oder zumindest bestimmbaren Zeitraums zu .
Kontext
Was versteht man unter einer „Fristsetzung“ (§§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.