Definition · Zivilrecht

Frist (§ 187 Abs. 1 BGB)

§ 187 Abs. 1 BGB
Definition
Eine Frist ist ein abgegrenzter , der oder jedenfalls bestimmbar ist. Ihre Dauer kann entweder durch feste Zeiteinheiten (Jahre, Wochen, e, Tage) oder durch einen en Rechtsbegriff bemessen sein (z.B. „ohne schuldhaftes Zögern“, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Vorgabe einer Frist erfolgt entweder oder vertraglich.
Kontext
Nach § 186 BGB erfolgt die Bestimmung oder Berechnung einer Frist nach den §§ 187-193 BGB. Doch was versteht man unter einer „Frist“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.