Definition · Zivilrecht

Fremdbesitzerexzess (vor § 987 BGB)

vor § 987 BGB
Definition
Von einem exzess wird gesprochen, wenn ein sein überschreitet.
Erläuterung
Vom Fremdbesitzerexzess streng zu unterscheiden ist die Konstellation des nicht so berechtigten Besitzers. Hat der Besitzer ein Besitzrecht und überschreitet dessen Grenzen, scheitert die Anwendung der EBV-Regeln bereits am Fehlen einer Vindikationslage.
Kontext

Was versteht man unter dem „Fremdbesitzerexzess“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.