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title: "Definition: Fremd (§ 242 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/fremd-242-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Fremd (§ 242 Abs. 1 StGB)

## Definition

Eine Sache ist für den Täter fremd, wenn sie weder in dessen <word idx="0"/> steht noch <word idx="1"/> ist. Alternativ: Fremd ist die Sache, wenn <word idx="2"/> einem anderen als dem Täter Eigentum an ihr zusteht.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Inhaltlich decken sich beide Definitionen; sie beleuchten den Gegenstand lediglich aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Erforderlich ist die Nennung einer der beiden – je nach Fallkonstellation kann es indes hilfreich sein, beide „Sichtweisen" gedanklich durchzuspielen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/fremd-242-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
