Definition · Strafrecht

Freiwillig (§ 24 StGB)

§ 24 StGB
Definition
Freiwilligkeit liegt nach herrschender Meinung vor, wenn der Täter die weitere Tatausführung aus Motiven unterlässt.
Kontext
Wann tritt der Täter „freiwillig“ zurück (§ 24 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.