Definition · Zivilrecht

Formfreiheit (vor § 241 BGB)

vor § 241 BGB
Definition
Unter Formfreiheit versteht man die des Einzelnen, in Form abzuschließen.
Erläuterung
Ausdruck der Privatautonomie der Parteien ist die Formfreiheit; sie leitet sich aus der grundgesetzlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ab.
Kontext
Was versteht man unter dem Begriff „Formfreiheit“ beim Vertragsschluss?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.