Definition · Zivilrecht

Form-Kaufmann (§ 6 HGB)

§ 6 HGB
Definition
Vorschriften, die den Kaufmann betreffen, finden auch auf Handelsgesellschaften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB). sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines gerichtet sind (§ 1 Abs. 2 HGB). Für die und die KG ist dies (§ 105 Abs. 1, § 161 Abs. 1 HGB). Sie sind daher immer Handelsgesellschaften. wie GmbH, AG und die gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("").
Kontext
Was versteht man unter einem „Form-Kaufmann“ (§ 6 HGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.