Definition · Zivilrecht

Forderung (§ 387 BGB)

§ 387 BGB
Definition
Eine Forderung ist aus einem Schuldverhältnis im Sinne stammende eines , vom eine Leistung verlangen zu können.
Erläuterung
Bei der Forderung selbst handelt es sich um ein Schuldverhältnis im engeren Sinne.
Kontext
Definiere den Begriff „Forderung“ (§ 387 BGB):

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.