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title: "Definition: Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/fordern-eines-vorteils-331-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)

## Definition

Der <word idx="0"/> fordert, wenn er einseitig, ausdrücklich oder konkludent, <word idx="1"/> verlangt, wobei es auf die Sicht eines verständigen <word idx="2"/> ankommt.

## Erläuterung

Beachte: Vollendet ist die Tat bereits, sobald der Adressat Kenntnis nimmt. Auf einen Erfolg der Forderung kommt es dabei nicht an.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/fordern-eines-vorteils-331-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
