Definition · Strafrecht

Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)

§ 331 StGB § 332 StGB
Definition
Der fordert, wenn er einseitig, ausdrücklich oder konkludent, verlangt, wobei es auf die Sicht eines verständigen ankommt.
Erläuterung

Beachte: Vollendet ist die Tat bereits, sobald der Adressat Kenntnis nimmt. Auf einen Erfolg der Forderung kommt es dabei nicht an.

Kontext
Was bedeutet „Fordern“ eines Vorteils (§ 331 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.