Definition · Zivilrecht

Fixgeschäft, relatives (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Definition

Ein relatives Fixgeschäft ist ein Schuldverhältnis, bei dem eine Nachholung der Leistung nach Verstreichen zwar möglich ist, aber die Einhaltung der Leistungszeit für die Parteien des Schuldverhältnisses so wesentlich ist, dass das Geschäft hiermit „stehen und fallen“ soll.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „relativen Fixgeschäft“ (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Grüneberg, BGB, 81.A. 2022, § 323 RdNr. 19

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.