Definition · Zivilrecht

Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB)

§ 25 Abs. 1 HGB
Definition
Firmenfortführung liegt vor, wenn der Erwerber den und die prägenden übernimmt, sodass der Rechtsverkehr die neue Firma mit der alten .
Kontext
Definiere den Begriff „Firmenfortführung“ (§ 25 Abs. 1 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.