Definition · Zivilrecht

Fernabsatzvertrag (§ 312c Abs. 1 BGB)

§ 312c Abs. 1 BGB
Definition
Ein Fernabsatzvertrag nach § 312c Abs. 1 BGB ist ein , der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde.
Erläuterung
Klausurentipp
Vergiss nicht, dass Du in der Prüfung das Gesetz als Hilfsmittel zur Hand hast! Aus § 312c Abs. 1 BGB lässt sich die Definition des Fernabsatzvertrags ohne Weiteres ableiten.
Kontext
Was versteht man unter einem „Fernabsatzvertrag“ (§ 312c Abs. 1 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.