Definition · Strafrecht

Falsche Aussage - subjektive Theorie

§ 153 Abs. 1 StGB
Definition
Nach der subjektiven Theorie ist eine – unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt – , wenn sie von dem Vorstellungsbild und Wissen des abweicht.
Erläuterung

Wer daher objektiv zutreffend, aber bewusst gegen sein eigenes Erinnerungsbild uneidlich aussagt, erfüllt § 153. Folgt man dagegen der objektiven Theorie, ergibt sich ein strafloser Versuch des § 153.

Kontext
Was versteht man nach der subjektiven Theorie unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.