Definition · Strafrecht

Falsche Aussage - Pflichttheorie (§ 153 Abs. 1 StGB)

§ 153 Abs. 1 StGB
Definition
Nach der Pflichttheorie macht der eine falsche Aussage, wenn er seine Wahrheitspflicht . Folglich muss sich der auf die Abweichung vom Erinnerungsbild erstrecken
Kontext
Was versteht man nach der Pflichttheorie unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.