Definition · Strafrecht

Falsche Aussage - objektive Theorie (§ 153 StGB)

§ 153 Abs. 1 StGB
Definition
Nach h.M. (objektive Theorie) ist falsch, wenn ihr Inhalt der Wirklichkeit .
Erläuterung

Den Kern der falschen Aussage bildet damit die Diskrepanz zwischen Wort und Realität. Umstritten bleibt jedoch der Begriff der Falschheit!

Kontext
Was versteht man nach h.M. unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.