Definition · Strafrecht

Falsche Aussage - objektive Theorie (§ 153 StGB)

Definition

Nach h.M. (objektive Theorie) ist die Aussage falsch, wenn ihr Inhalt der objektiven Wirklichkeit widerspricht.

Erläuterung

Den Kern der falschen Aussage bildet damit die Diskrepanz zwischen Wort und Realität. Umstritten bleibt jedoch der Begriff der Falschheit!

Kontext
Was versteht man nach h.M. unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 49 RdNr. 7

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.