Definition · Strafrecht

Fahrzeug (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Fahrzeuge sind sämtliche im öffentlichen Verkehr vorkommenden Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern. Auf die Antriebsart kommt es nicht an, sodass neben Kfz etwa auch Fahrräder oder Pferdefuhrwerke umfasst sind.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Fahrzeug“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 4
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22, A, 2021, § 43 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.