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title: "Definition: Fahrlässigkeit, einfache (§ 276 Abs. 2 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/fahrlaessigkeit-einfache-276-abs-2-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Fahrlässigkeit, einfache (§ 276 Abs. 2 BGB)

## Definition

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr <word idx="0"/> Sorgfalt <word idx="1"/>.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Der Begriff der Fahrlässigkeit ist in <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/276.html" title="&sect; 276 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners">§ 276 Abs. 2 BGB</a> legaldefiniert. Da es sich aber um einen zentralen Begriff des Leistungsstörungs- und Deliktsrecht handelt, sollte diese Definition trotzdem sitzen, ohne dass Du sie jedes Mal nachschlagen musst ;-).</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/fahrlaessigkeit-einfache-276-abs-2-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
