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title: "Definition: Exekutive"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/exekutive"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Exekutive

## Definition

Unter der Exekutive versteht man alle Organe des Staates, die eine <word idx="0"/> oder vollstreckende Gewalt ausüben.

## Erläuterung

Aufgabe der Exekutive als vollziehender Gewalt ist es, <b>geltendes Recht auszuführen</b>. Erfasst werden hiervon die <b>Regierungen</b> des Bundes und der Länder (etwa der Bundeskanzler und seine Minister) sowie die <b>öffentliche Verwaltung</b> auf Bundes- und Länderebene (etwa die Polizei oder die Baubehörden).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/exekutive
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
