Definition · Öffentliches Recht

Exekutive

Definition

Unter der Exekutive versteht man alle Organe des Staates, die eine vollziehende oder vollstreckende Gewalt ausüben.

Erläuterung
Kontext

Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Exekutive?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kingreen/Poscher, Grundrechte Staatsrecht II, 38.A. 2022, RdNr. 256 f.
  • Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 87, 89.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.