Definition · Öffentliches Recht

Exekutive

Definition
Unter der Exekutive versteht man alle Organe des Staates, die eine oder vollstreckende Gewalt ausüben.
Erläuterung
Aufgabe der Exekutive als vollziehender Gewalt ist es, geltendes Recht auszuführen. Erfasst werden hiervon die Regierungen des Bundes und der Länder (etwa der Bundeskanzler und seine Minister) sowie die öffentliche Verwaltung auf Bundes- und Länderebene (etwa die Polizei oder die Baubehörden).
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.