Definition · Zivilrecht

essentialia negotii

Vor § 130 BGB
Definition
Die essentialia negotii beschreiben die Vertragsbestandteile, die im enthalten oder zumindest bestimmt sein müssen.
Erläuterung
Als accidentalia negotii werden demgegenüber nebensächliche Vertragsbestandteile bezeichnet.
Kontext

Was versteht man unter den essentialia negotii?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.