---
title: "Definition: Erwerb eines Handelsgeschäfts (§ 25 Abs. 1 HGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/erwerb-eines-handelsgeschaefts-25-abs-1-hgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Erwerb eines Handelsgeschäfts (§ 25 Abs. 1 HGB)

## Definition

Erwerb eines Handelsgeschäfts bedeutet Übernahme der Unternehmensträgerschaft in tatsächlicher Hinsicht. Umfasst sind jegliche Formen der Unternehmensübertragung und -überlassung. Auf die Wirksamkeit von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäften kommt es nach der Rechtsprechung nicht an.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/erwerb-eines-handelsgeschaefts-25-abs-1-hgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
