Definition · Zivilrecht

Erwerb eines Handelsgeschäfts (§ 25 Abs. 1 HGB)

§ 25 Abs. 1 HGB
Definition
Erwerb eines Handelsgeschäfts bedeutet Übernahme der in Hinsicht. Umfasst sind jegliche Formen der Unternehmensübertragung und -. Auf die Wirksamkeit von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäften kommt es nach der Rechtsprechung nicht an.
Kontext
Definiere den Begriff „Erwerb eines Handelsgeschäfts“ (§ 25 Abs. 1 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.