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title: "Definition: Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/ersetzungsbefugnis-vor-362-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)

## Definition

Die Ersetzungsbefugnis ist <word idx="0"/> einer Partei eines <word idx="1"/>, <word idx="2"/> als die geschuldete <word idx="3"/> zu erbringen oder zu verlangen.

## Erläuterung

Praktisch bedeutsam wird die Ersetzungsbefugnis vor allem bei der Inzahlungnahme gebrauchter Sachen — etwa beim Erwerb eines Neuwagens gegen Zahlung eines reduzierten Kaufpreises sowie Übergabe und Übereignung des Altwagens.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/ersetzungsbefugnis-vor-362-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
