Definition · Zivilrecht

Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)

vor § 362 BGB
Definition
Die Ersetzungsbefugnis ist einer Partei eines , als die geschuldete zu erbringen oder zu verlangen.
Erläuterung

Praktisch bedeutsam wird die Ersetzungsbefugnis vor allem bei der Inzahlungnahme gebrauchter Sachen — etwa beim Erwerb eines Neuwagens gegen Zahlung eines reduzierten Kaufpreises sowie Übergabe und Übereignung des Altwagens.

Kontext
Was versteht man unter der „Ersetzungsbefugnis“ in einem Vertrag?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.