Definition · Zivilrecht

Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)

Definition

Die Ersetzungsbefugnis ist das Recht einer Partei eines Schuldverhältnisses, eine andere als die geschuldete Leistung zu erbringen oder zu verlangen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der „Ersetzungsbefugnis“ in einem Vertrag?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 35

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.