Definition · Strafrecht

Erschleichen der Leistung eines Telekommunikationsnetzes (§ 265a Abs. 1 StGB)

Definition

Das Erschleichen der Leistung eines Telekommunikationsnetzes setzt voraus, dass der Täter in ordnungswidriger Weise die technischen Schutzvorkehrungen umgeht.

Erläuterung

Allein das unbefugte Führen eines Telefongesprächs erfüllt diese Anforderung noch nicht.

Kontext
Was versteht man unter dem „Erschleichen der Leistungen eines Telekommunikationsnetzes“ (§ 265a Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 16 RdNr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.